Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 1. Dezember 1986 lehnte die beklagte Partei den (neuerlichen) Antrag des Klägers vom 24. Juni 1985 auf Zuerkennung einer Invaliditätspension mangels Erfüllung der Wartezeit ab. Der am 18. Dezember 1924 geborene Kläger, ein jugoslawischer Staatsbürger, erwarb fo…
Rechtliche Beurteilung Der Revision kommt keine Berechtigung zu. Gemäß Art. 2 AbkSozSi-Jugoslawien bezieht sich das Abkommen im Bereich der Pensionsversicherung in Österreich auf die Pensionsversicherung der Arbeiter, die Pensionsversicherung der Angestellten und die knappschaftliche Pensionsversicherung, in Jugoslawien a…