JudikaturJustizRS0076084

RS0076084 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Oktober 2020

Ein Fristsetzungsantrag ist nach der Entscheidung durch das vermeintlich säumige Gericht nicht mehr möglich; eine rein akademische Entscheidung darüber, ob das Gericht säumig war, ist im Gesetz nämlich nicht vorgesehen.

Entscheidungen
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