JudikaturJustizRS0076063

RS0076063 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. April 2003

Zum Betriebe des Handelsgewerbes gehören zunächst alle in diesem Betrieb während seines Bestehens geschlossene Geschäfte. Handelsgeschäfte sind aber auch sogenannte vorbereitende und abwickelnde Geschäfte, zB betreffend Einrichtung und Ausstattung eines Betriebes; auch der Verkauf vom Geschäftsinventar ist ein Handelsgeschäft (vgl Entscheidung des OGH SZ 25/94, SZ 28/171).

Entscheidungen
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