Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die Beklagte ist schuldig, dem Kläger die mit 2.469,12 S (darin 411,52 S Umsatzsteuer und keine Barauslagen) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens und die mit …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein Tischlermeister, begehrte von der Beklagten die Bezahlung von 24.655 S sA als - der Höhe nach außer Streit stehendes - Entgelt für die Lieferung von 12 von ihm hergestellten Bettgestellen. Die Beklagte wendete ein, daß die vom Kläger gelieferte Ware nicht mit de…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist berechtigt. Das strittige Rechtsgeschäft war für beide Teile ein Handelsgeschäft. Der Kläger war als Tischler, zu dessen Gewerbe die Herstellung und Weiterveräußerung beweglicher Sachen gehörte, Kaufmann im Sinne des § 2 Abs 2 Z 1 HGB (Straube in Straube, HGB Rz 36 zu § 1; Brüggeman…