Spruch Beiden Revisionen wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 4.871,04 (darin S 811,84 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen. Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger die mit S 22.139,10 (darin S 3.689,85 Umsa…
Text Entscheidungsgründe: Unbestritten ist folgender Sachverhalt: Der Kläger, der ein Stickereiunternehmen betreibt, hatte im Jahre 1985 gegenüber der beklagten Partei Schulden von mehr als S 3,5 Mio. Über deren Vorschlag erklärte sich der Kläger einverstanden, zwei Stickmaschinen an eine Leasinggesel…
Rechtliche Beurteilung Vorweg verweist der Oberste Gerichtshof darauf, daß er die Rechtsmittelausführungen für nicht stichhältig, hingegen die damit bekämpften Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils für zutreffend erachtet, sodaß zu den Revisionsausführungen nur noch kurz folgendes zu sagen ist (§ 510 Abs 3 Satz 2…