Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit S 10.594,15 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin Umsatzsteuer von S 963,10, keine Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 19. Jänner 1983 ereignete sich gegen 4,10 Uhr auf der Bundesstraße 336 bei Km 7,2 im Gemeindegebiet von Kraubath (Freilandgebiet) ein Verkehrsunfall, bei dem der neben abgestellten LKW-Zügen auf der Fahrbahn in Richtung Leoben gehende Kläger von dem in der Gegenrichtung fahr…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist im Hinblick auf die Höhe des Streitgegenstandes, über den das Berufungsgericht entschieden hat, ohne die im § 503 Abs 2 ZPO normierte Einschränkung der Revisionsgründe zulässig, sachlich aber nicht berechtigt. Die Beklagten versuchen in ihrer Rechtsrüge im wesentlichen darzutun, daß…