Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 710,44 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger hat als Motorradfahrer am 18. 9. 1961 auf der E***** südlich von P***** durch den Zusammenstoß mit dem vom Beklagten gezogenen Handwagen einen Verkehrsunfall erlitten. Wegen dieses Unfalls ist gegen beide Parteien zu U 910/61 des Bezirksgerichts Scheibbs das Straf…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nach der dargestellten Aktenlage zulässig; sie ist aber nicht begründet. Der Revisionsgrund des § 503 Z 3 ZPO ist vom Revisionswerber zwar bezogen worden, aus den Revisionsausführungen ergibt sich aber nicht, worin eine Aktenwidrigkeit des Berufungsurteils nach der Auffassung des …