Spruch Die Revision des Erstklägers wird zurückgewiesen. Der Revision der zweitklagenden Partei wird nicht Folge gegeben. Der Erstkläger hat der beklagten Partei die mit 1.426 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten 103,45 S Umsatzsteuer und 288 S Barauslagen), die zweitklagende Parte…
Text Entscheidungsgründe: Der Erstkläger wurde am 29. 4. 1979 als Fußgänger auf der Hilpersdorfer Gemeindestraße in Malta von einem von Johann S***** gelenkten und gehaltenen, bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten PKW, Kennzeichen K *****, niedergestoßen und schwer verletzt. Er begehrt die Fes…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der zweitklagenden Partei ist zulässig, jedoch nicht gerechtfertigt. Den unterinstanzlichen Entscheidungen liegt folgender, für das Revisionsverfahren erheblicher Sachverhalt zugrunde: Die Fahrbahn der Hilpersdorfer Gemeindestraße weist im Unfallsbereich in der Fahrtrichtung des Johann …