RS0075465 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Auch nach den Bestimmungen des StPolG ist beim Treiben oder Führen eines einzelnen Großtieres (Pferd) eine entsprechende Beleuchtung mitzuführen.
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Auch nach den Bestimmungen des StPolG ist beim Treiben oder Führen eines einzelnen Großtieres (Pferd) eine entsprechende Beleuchtung mitzuführen.