RS0075461 – OGH Rechtssatz
RS0075461 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Bei Dämmerung oder Dunkelheit benötigt ein Viehtrieb von immerhin siebzehn Jungtieren, die wegen des Almabtriebes sehr nervös und unruhig sind, auf einer Bundesstraße zumindest einen dritten Treiber, der die Tiere dazu veranlaßt, jeweils am rechten Fahrbahnrand zu gehen.