JudikaturJustizRS0075458

RS0075458 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 1952

Interessen des landwirtschaftlichen Betriebes und eine angebliche "Ortsüblichkeit" beim Treiben von Vieh können, soweit sie mit den Vorschriften der StPolO in Widerstreit geraten, nicht berücksichtigt werden.