Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung insgesamt wie folgt zu lauten hat: 1) Es wird festgestellt, daß die beklagten Parteien der klagenden Partei zur ungeteilten Hand im Rahmen der Haftungshöchstbeträge des EKHG für ein…
Text Entscheidungsgründe: Am 16. 6. 1983 ereignete sich gegen 16,10 Uhr auf dem F*weg bei V* im Bereich der Ausfahrt des Campingplatzes M* ein Verkehrsunfall, an dem die damals im 11. Lebensjahr stehende Klägerin als Radfahrerin und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen K * b…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist im Ergebnis teilweise berechtigt. Mit Recht wenden sich die Beklagten gegen die Beurteilung des Berufungsgerichtes, daß dem Erstbeklagten die schuldhafte Übertretung einer Straßenverkehrsvorschrift und damit ein Verschulden an diesem Verkehrsunfall anzulasten sei, weil er sich trotz…