JudikaturJustizRS0075432

RS0075432 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juli 1975

Grob (und nicht bloß leicht) fahrlässig handelt der Lenker, der seinen Personenkraftwagen auf einem elf Prozent geneigten Weg gegen das Abrollen lediglich durch Einlegen des zweiten Ganges und leichtes Anziehen der Handbremse sichert, sodaß ein Abrollen des Personenkraftwagens geschehen konnte.