RS0075432 – OGH Rechtssatz
RS0075432 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Grob (und nicht bloß leicht) fahrlässig handelt der Lenker, der seinen Personenkraftwagen auf einem elf Prozent geneigten Weg gegen das Abrollen lediglich durch Einlegen des zweiten Ganges und leichtes Anziehen der Handbremse sichert, sodaß ein Abrollen des Personenkraftwagens geschehen konnte.