Spruch Der Revision des Beklagten wird nicht Folge gegeben. Hingegen wird der Revision des Klägers teilweise dahin Folge gegeben, dass die angefochtene Entscheidung abgeändert wird und zu lauten hat: „Der Beklagte ist schuldig, dem Kläger binnen 14 Tagen bei Exekution 63.427,80 S samt 4 % Zinsen aus 59…
Text Entscheidungsgründe: Am 28. 10. 1962 ging der Kläger bei Dunkelheit und starkem Regen auf der Bundesstraße 141 im Gemeindegebiet Weng in Richtung Altheim. Er benützte die rechte Fahrbahnseite und führte sein Fahrrad, dessen Lichtanlage nicht funktionierte, am äußersten rechten Straßenrand neben s…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist teilweise begründet, die des Beklagten unbegründet. 1.) Der Beklagte wendet sich vor allem gegen die vom Berufungsgericht gebilligte Ansicht des Erstgerichts, dass den Kläger kein Mitverschulden am Unfall treffe. Er meint, es liege zumindest gleichteiliges Verschulden b…