JudikaturJustizRS0075414

RS0075414 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. September 1982

Ein Fahrzeug darf bei Dunkelheit nicht so aufgestellt werden, daß weißes Licht entgegen der normalen Fahrtrichtung (§ 7 StVO 1960) leuchtet, weil dies die Lenker nachkommender Fahrzeuge leicht irreführen kann.