RS0075414 – OGH Rechtssatz
RS0075414 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ein Fahrzeug darf bei Dunkelheit nicht so aufgestellt werden, daß weißes Licht entgegen der normalen Fahrtrichtung (§ 7 StVO 1960) leuchtet, weil dies die Lenker nachkommender Fahrzeuge leicht irreführen kann.