Spruch Art. 6, 9, 13, 14 EMRK - Verpflichtung zur Offenlegung der Religion vor Gericht. Verbindung der Beschwerden (einstimmig). Verbindung der Einrede der Regierung bezüglich der Erschöpfung des nationalen Instanzenzugs mit der Entscheidung in der Sache (einstimmig). Zurückweisung der Einrede der Regierun…
Text Begründung: Sachverhalt: Die Bf., drei griechische und ein US-Staatsbürger, sind gesetzliche Vertreter der Internationalen Vereinigung Helsinki – einer im menschenrechtlichen Bereich tätigen NGO – und leben in Athen. Zwischen Februar 2006 und Dezember 2007 wurden sie mehrfach als Zeugen, Kläger oder…
Rechtliche Beurteilung Rechtsausführungen: Die Bf. rügen Verletzungen von Art. 8 EMRK (hier: Recht auf Achtung des Privatlebens), Art. 9 EMRK (Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit), Art. 13 EMRK (Recht auf eine wirksame Beschwerde bei einer nationalen Instanz) und von Art. 14 EMRK (Diskriminierungsverbot)…