RS0075385 – OGH Rechtssatz
RS0075385 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Zur Verpflichtung des in die Kreuzung bei blinkendem Grünlicht einfahrenden Verkehrsteilnehmers auf Berücksichtigung der gegebenen Umstände (hier Fahrbahnglätte, größere Ausdehnung der Kreuzung, einspuriges Fahrzeug) im Hinblick auf das ordnungsgemäße Räumen der Kreuzung.