Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 459,60 (darin enthalten EUR 76,61 USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 21. 4. 1999 ereignete sich gegen 17.05 Uhr auf der Kreuzung Eschenbachgasse/Getreidemarkt in Wien ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger mit einem von ihm gelenkten Motorrad sowie der Erstbeklagte mit einem von ihm gelenkten, von der zweitbeklagten Partei gehaltenen und be…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt. Nach § 2 Abs 1 Z 17 StVO gilt als Kreuzung eine Stelle, auf der eine Straße eine andere überschneidet oder in sie einmündet, gleichgültig, in welchem Winkel. Zwar enthält das Gesetz über die Begrenzung des Kreuzungsbereiches keine ausdrückliche Aussa…