JudikaturJustizRS0075304

RS0075304 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Mai 2010

Die bei Grünlicht in die Kreuzung einfahrenden Verkehrsteilnehmer haben den Fahrzeugen des Querverkehrs, die auf der Kreuzung vom Phasenwechsel überrascht worden sind und die Kreuzung nicht mehr rechtzeitig verlassen konnten, die Räumung der Kreuzung zu ermöglichen.

Entscheidungen
22