RS0075236 – OGH Rechtssatz
RS0075236 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Es besteht keine Verpflichtung des Verpächters, der Übertragung des vom Pächter erworbenen Milchkontingentes (der Referenzmenge) vom gepachteten Betrieb auf den eigenen Betrieb des Pächters zuzustimmen. Der Verpächter ist mangels vertraglicher Bestimmung auch nicht zum Ersatz des Wertes des ihm bei Auflösung des Pachtverhältnisses verbleibenden Kontingentes verpflichtet.