RS0075217 – OGH Rechtssatz
RS0075217 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Unter versetzten Grünphasen werden bei automatischen Verkehrslichtsignalanlagen Schaltungen mit versetzt schließenden Phasen, somit eine Verschiebung der Grünphasen verstanden, soweit es sich um Grünlicht für einander begegnende Verkehrsströme an einer Kreuzung handelt. Sie werden unter anderem dann eingesetzt, um starken Linksabbiegeverkehr in einer Fahrtrichtung und gleichzeitigem starken Verkehr bis zur Grenzbelastung in beiden Richtungen zu bewältigen.