Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das berufungsgerichtliche Urteil wird dahin abgeändert, dass das Ersturteil wiederhergestellt wird. Der Kläger hat den beklagten Parteien die mit 1.196,40 S (darin 87,44 S Umsatzsteuer und 16 S Barauslagen) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens und die mit 1.514…
Text Entscheidungsgründe: Am 3. 11. 1980 ereignete sich in Linz auf der Kreuzung Lederergasse Prunerstraße ein Verkehrsunfall, an dem der vom Kläger gelenkte und gehaltene PKW BMW 3201, *****, und der vom Erstbeklagten gelenkte und gehaltene, bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherte PKW VW 1…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist gerechtfertigt. Dem angefochtenen Urteil liegt der Sachverhalt zugrunde, wie er vom Erstgericht auf den Seiten 3 bis 5 seiner Entscheidung (= Seite 53 bis Seite 55 des Akts) wiedergegeben wird und vom Berufungsgericht als unbedenklich übernommen wurde. In rechtlicher Hinsicht führte…