RS0075185 – OGH Rechtssatz
RS0075185 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der naheliegenden Möglichkeit, daß ein Kind einem anderen, das die Straße bereits überquert hat, nachgeht, ist vom Autofahrer sofort durch Herabsetzen der Geschwindigkeit oder zumindest durch Kontaktaufnahme durch Abgabe eines Hupsignals Rechnung zu tragen.