Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahingehend abgeändert, dass sie folgendermaßen zu lauten hat: „1. Die Klageforderung besteht mit 13.549,88 EUR zu Recht. 2. Die Gegenforderung besteht nicht zu Recht. 3. Die beklagte Partei ist daher schuldig, der klagenden Partei…
Text Entscheidungsgründe: Am 11. 9. 2015 ereignete sich in Wien ***** auf der H***** Straße auf Höhe des Hauses mit der Hausnummer 213 ein Verkehrsunfall, an dem der vom Beklagten gelenkte Hubstapler der Marke Jungheinrich TFG 5 sowie ein der klagenden Partei gehörender Straßenbahnzug der Linie 49 beteil…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil dem Berufungsgericht eine Fehlbeurteilung unterlaufen ist; sie ist auch berechtigt. Die Revisionswerberin macht geltend, der Beklagte habe gegen die Schutznorm des § 28 Abs 2 StVO verstoßen und nicht vorgebracht, dass ihm die Übertretung dieser Norm ohne sein Verschul…