JudikaturJustizRS0075170

RS0075170 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 2018

Der Führer eines Straßenbahnzuges kann sich darauf verlassen, dass ein Kraftfahrzeugführer nur dann vor einem herankommenden Straßenbahnzug die Gleise übersetzt, wenn er ganz sicher ist, dass er diesen dadurch in seiner Fahrt nicht behindert.

Entscheidungen
5