Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß (auch) der Antrag der Kläger, zur Sicherung ihres mit Klage geltend gemachten Anspruches auf Übergabe und Einverleibung des Eigentumsrechtes an den Liegenschaften EZ 4, 69 und 73 jeweils Grundbuch F*…
Text Begründung: Bis zum Jahre 1991 waren der Erstkläger mit 30 %, der Zweitkläger mit 20 % und dessen Ehegattin Ingeborg M***** mit 10 % des Stammkapitals an der beklagten Gesellschaft mbH beteiligt. Die übrigen Geschäftsanteile hielten Burkhard E***** und seine Familienangehörigen. 1991 erklärte Burkh…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluß erhobene außerordentliche Revisionsrekurs der Beklagten ist zulässig, weil die angefochtene Entscheidung mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu § 1371 ABGB nicht im Einklang steht; er ist auch berechtigt. Grundlage des von den Klägern geltend gemachten Anspruc…