Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig 1. dem Vermieter des Geschäftslokals in *****, gegenüber den Verzicht auf ihre Rechte als Mitmieter zugunsten der klagenden Partei zu erklären, sodas…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war stiller Gesellschafter der beklagten KEG, die ein gastgewerbliches Unternehmen in Wien betrieb. Im Vertrag vom 5. 4. 2004 bestätigte die beklagte KEG zunächst, dass der Kläger als stiller Gesellschafter 35.000 EUR schon eingezahlt hat und verpflichtete sich zur R…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist wegen Erheblichkeit der Rechtsfrage zur Anwendbarkeit des § 1371 ABGB zulässig und auch berechtigt. Nach § 1371 ABGB sind alle der Natur des Pfand- und Darlehensvertrags entgegenstehende Bedingungen und Nebenverträge ungültig; dahin gehört insbesondere die Verabredung, dass nach der…