JudikaturJustizRS0075150

RS0075150 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 2018

Nach dieser Bestimmung darf das Gleis vor dem schon herannahenden Straßenbahnzug nur überquert werden, wenn man ganz sicher sein kann, diesen in seiner Weiterfahrt nicht zu behindern.

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3