JudikaturJustizRS0075121

RS0075121 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Februar 1988

Keine Verpflichtung anderer Verkehrsteilnehmer, bei Annäherung an ein Müllfahrzeug eine besondere, das normale Maß übersteigende Sorgfalt und Aufmerksamkeit anzuwenden.

Entscheidungen
3