Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die vorinstanzlichen Urteile werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung insgesamt wie folgt zu lauten hat: 1. Die Klagsforderung besteht mit S 16.720, - zu Recht. 2. Die eingewendete Gegenforderung besteht in dieser Höhe ebenso zu Recht. 3. Das Klagebegehren des…
Text Entscheidungsgründe : Am 21.12.1992 ereignete sich gegen 8,20 Uhr im Ortsgebiet von H***** an der Kreuzung der A*****straße mit dem M*****ring ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Lenkerin des PKW Peugeot 106 und der Erstbeklagte als Lenker seines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtve…
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 19 Abs.7 StVO durfte der Erstbeklagte (Wartepflichtige) die Klägerin weder zu unvermitteltem Bremsen noch zum Ablenken ihres Fahrzeuges nötigen. Ein Vorrangfall ist solange anzunehmen, als sich für den Vorrangberechtigten die Notwendigkeit eines unvermittelten Bremsens oder eines Auslenkens…