JudikaturJustizRS0075067

RS0075067 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juni 2009

Bei einer durch Lichtzeichen geregelten Kreuzung ergibt sich die Beantwortung der Frage, wer fahren darf und wer anzuhalten hat, ausschließlich aus § 38 StVO.

Entscheidungen
7