JudikaturJustizRS0075034

RS0075034 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 2023

Die Nichtbetätigung des Folgetonhorns eines Einsatzfahrzeugs kann unter Umständen (zB bei schlechten Sichtverhältnissen) ein Verschulden begründen.

Entscheidungen
3