RS0074999 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Der Lenker eines Kraftfahrzeuges ist verpflichtet, im unverbauten Gebiet ein ruckartiges Bremsen bei Annäherung an eine unübersichtliche Kurve zu vermeiden.
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Der Lenker eines Kraftfahrzeuges ist verpflichtet, im unverbauten Gebiet ein ruckartiges Bremsen bei Annäherung an eine unübersichtliche Kurve zu vermeiden.