Spruch Der Revision wird Folge gegeben, die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben und die Rechtssache an das Erstgericht zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens bilden weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Der Vater der Streitteile, Friedrich H*****, verstarb am 31.Dezember 1991 in Wien. In einem Depot des Erblassers bei der Creditanstalt-Bankverein befand sich ein mit Losungswort versehenes Überbringersparbuch, das zum Todeszeitpunkt einen Einlagestand von insgesamt S 316.235,34 aufwies…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist im Sinne des Eventualantrages berechtigt. Entgegen der Meinung des Berufungsgerichtes kommt der Behauptung der beklagten Partei, Eigentümer des Sparbuches bzw des Sparguthabens sei die Tochter der Beklagten, nicht aber der Erblasser gewesen, Relevanz zu. Mit der Erbschaftsklage m…