JudikaturJustizRS0074923

RS0074923 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Mai 2021

1. Der Kraftfahrer ist verpflichtet, während der Fahrt die vor ihm liegende Fahrbahn in ihrer ganzen Breite einschließlich der beiden Fahrbahnränder und etwa anschließender Verkehrsflächen im Auge zu behalten.

2. Bei Annäherung an eine Kreuzung ist der Fahrzeuglenker verpflichtet, mit erhöhter Aufmerksamkeit und bremsbereit zu fahren.

Entscheidungen
35