JudikaturJustizRS0074889

RS0074889 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Mai 2012

Die bloße Bestellung eines Verteidigers gewährleistet für sich allein noch keine wirksamen Beistand im Sinn des Art 6 Abs 3 lit c MRK, sondern erst (und nur) eine diesem Verfassungsgebot entsprechende materielle Verteidigung.

Entscheidungen
6