Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung unter Einschluss des bereits in Rechtskraft erwachsenen Teils insgesamt zu lauten hat: „1. Die Klageforderung besteht mit 2.785,97 EUR zu Recht. 2. Die eingewendete Gegenforderung besteht…
Text Entscheidungsgründe: Am 15. 7. 2010 ereignete sich gegen 7:20 Uhr auf der A2 Südautobahn bei Straßenkilometer 29,000 in Fahrtrichtung Wien auf Höhe des Beschleunigungsstreifens der Auffahrt Leobersdorf ein Verkehrsunfall, an dem (ua) B***** P***** als Lenker eines von der klagenden Partei gehaltenen…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil dem Berufungsgericht eine korrekturbedürftige Fehlbeurteilung des Sachverhalts unterlaufen ist. Das Rechtsmittel ist auch teilweise berechtigt. Die beklagten Parteien machen geltend, dass ein Wechsel vom Beschleunigungsstreifen auf den ersten Fahrstreifen der Autobahn…