JudikaturJustizRS0074750

RS0074750 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. September 2023

Der Fahrer hat auf Sicht zu fahren, das heißt seine Geschwindigkeit so einzurichten, dass er beim Auftauchen eines Hindernisses rechtzeitig sein Fahrzeug zum Stehen bringen oder zumindest das Hindernis umfahren kann.

Entscheidungen
41