JudikaturJustizRS0074609

RS0074609 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2004

Für einen hinreichenden Tatverdacht genügt, daß ein Erkenntnisgericht einen Schuldspruch gefällt hat, mag dieser auch zum Zeitpunkt der bekämpften Entscheidung noch nicht rechtskräftig gewesen sein.

Entscheidungen
4