Spruch Der Revision wird Folge gegeben und das angefochtene Urteil, das hinsichtlich a) der Feststellung der Haftung der zweitbeklagten Parteien für drei Viertel aller Schäden, die die Klägerin in Hinkunft auf Grund des Unfalles erleiden wird, der sich am 15.November 1990 in G*****, L*****straße, ereigne…
Text Begründung: Am 15.11.1990 ereignete sich in G***** ein Verkehrsunfall, an welchem die Klägerin und ihr Gatte Josef F***** im Zuge des Überquerens der L*****straße durch den vom Erstbeklagten - hinsichtlich dessen das Verfahren gemäß § 7 KO unterbrochen ist - gelenkten, bei der zweitbeklagten Parte…
Rechtliche Beurteilung Hinsichtlich des verbleibenden Teiles ist die Revision zulässig, weil das Berufungsgericht - wie im folgenden noch darzulegen sein wird - von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abgewichen ist; sie ist im Sinne ihres Eventualantrages auf Aufhebung auch berechtigt. Die Klägerin wendet sic…