Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das klagsstattgebende Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit 3.599,77 EUR (darin 351,56 EUR USt und 1.490,40 EU…
Text Entscheidungsgründe: Am 12. 2. 2010 ereignete sich in 1140 Wien auf dem Gelände des Otto Wagner Spitals beim Pavillon 26 ein Verkehrsunfall, an dem A***** L***** als Lenker des von der Klägerin gehaltenen Fahrzeugs Mercedes Sprinter sowie der Erstbeklagte als Lenker des von der Zweitbeklagten geha…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus den vom Berufungsgericht genannten Gründen zulässig; sie ist auch berechtigt. 1. Unstrittig ist, dass für das Gelände des Otto Wagner Spitals die StVO gilt. § 19 Abs 1 StVO bestimmt, dass Fahrzeuge, die von rechts kommen, im Allgemeinen den Vorrang haben. Gemäß § 19 Abs 6 St…