Spruch Der Revision der klagenden Partei wird nicht Folge gegeben. Der Revision der beklagten Partei wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Urteil dahin abgeändert, daß das erstgerichtliche Urteil zu lauten hat: "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei 3.058 S samt 4 % Zinsen seit…
Text Entscheidungsgründe: Nach dem festgestellten Sachverhalt ist es am 26. 4. 1966 auf der Kreuzung Hütteldorferstraße - Johnstraße im XV. Wiener Gemeindebezirk zu einem Zusammenstoß der Fahrzeuge der Parteien gekommen, bei dem der Kraftwagen der Klägerin beschädigt wurde. Sie ist in ihrem PKW auf der H…
Rechtliche Beurteilung Es ist nur die Revision des Beklagten teilweise gerechtfertigt. Mit Rücksicht darauf, daß nur die Verschuldensfrage strittig ist, ist es zweckmäßig, die beiden Rechtsmittel zusammen zu behandeln. Der Beklagte rügt vorerst als Verfahrensmangel, das Berufungsgericht habe ohne Beweiswiederholung eigene…