Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie lauten: „Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen EUR 6.436,28 samt 9,875 % Zinsen seit 17. März 2000 sowie die mit EUR 3.598,65 (darin enthalten EUR 426,74 USt…
Text Entscheidungsgründe: Am 23. 12. 1999 ereignete sich gegen 16.45 Uhr auf dem Parkplatz vor der Firma I***** (SCS), Ortsgebiet W*****, ein Verkehrsunfall. Beteiligt waren der Pkw des Klägers und ein Pkw mit einem slowakischen Kennzeichen. Das Beklagtenfahrzeug fuhr auf der 6 m breiten, durch eine…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und berechtigt. Gemäß § 7 Abs 5 Satz 1 StVO dürfen Einbahnstraßen (§ 2 Abs 1 Z 3b StVO) nur in der durch das Hinweiszeichen nach § 53 Abs 1 Z 10 StVO angezeigten Fahrtrichtung befahren werden. § 43 Abs 1 lit b Z 1 StVO verpflichtet die Behörde unter den dort …