JudikaturJustizRS0074305

RS0074305 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2006

Nur die Ermittlung der "effektiven" Staatsangehörigkeit, das ist diejenige, die durch den gewöhnliche Aufenthalt (oder Wohnsitz) des Minderjährigen oder auf sonstige Weise als die wirksamere erscheint, wird dem kollisionsrechtlichen Grundgedanken der Maßgeblichkeit der engsten Beziehung gerecht. (Ablehnung der Auffassung von konkurrierenden Zuständigkeiten mehrerer Heimatstaaten).

Entscheidungen
3