RS0074305 – OGH Rechtssatz
RS0074305 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Nur die Ermittlung der "effektiven" Staatsangehörigkeit, das ist diejenige, die durch den gewöhnliche Aufenthalt (oder Wohnsitz) des Minderjährigen oder auf sonstige Weise als die wirksamere erscheint, wird dem kollisionsrechtlichen Grundgedanken der Maßgeblichkeit der engsten Beziehung gerecht. (Ablehnung der Auffassung von konkurrierenden Zuständigkeiten mehrerer Heimatstaaten).