JudikaturJustizRS0074278

RS0074278 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Oktober 1998

Wer das absolute Anhaltegebot des Rotlichts übertritt, kann für sich keinen Vorrang in Anspruch nehmen, weil dieser voraussetzt, daß der Lenker die Möglichkeit zum zulässigen Weiterfahren hatte.

Entscheidungen
9