RS0074245 – OGH Rechtssatz
RS0074245 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
An einem Verkehrshindernis auf der rechten Fahrbahnhälfte darf trotz Gegenverkehr vorbeigefahren werden, wenn die Verkehrssicherheit nicht gefährdet und die erforderliche Vorsicht eingehalten wird.