Spruch Der Revision der klagenden Partei wird nicht, der der beklagten Parteien teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung insgesamt wie folgt zu lauten hat: 1) Die Klagsforderung besteht mit S 93.016,-- zu Recht und mit S 158.516,-- nicht zu Recht. …
Text Entscheidungsgründe: Am 22. Mai 1983 ereignete sich gegen 13,45 Uhr auf der Mattseer Landesstraße bei Kilometer 1,42 (Freilandgebiet) ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des Motorrades mit dem Kennzeichen O 538 und die Erstbeklagte als Halterin und Lenkerin des PKW mit dem K…
Rechtliche Beurteilung Der Kläger versucht in seiner Rechtsrüge im wesentlichen darzutun, daß die von seinem Motorrad ausgehende Betriebsgefahr nur als gewöhnliche Betriebsgefahr zu qualifizieren sei; selbst wenn es sich um eine erhöhte gewöhnliche Betriebsgefahr gehandelt hätte, sei sie im Sinne der Vorschrift des § 11 A…