Spruch Die Revision der Klägerin wird, soweit sie die Feststellung der Haftung der Beklagten für mehr als die Hälfte ihrer künftigen Schäden aus dem Titel des Schmerzengeldes anstrebt, zurückgewiesen. Im übrigen wird beiden Revisionen nicht Folge gegeben. Die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverf…
Text Entscheidungsgründe: Am 11. Februar 1977 ereignete sich gegen 16.10 Uhr auf der Bundesstraße 83 im Ortsgebiet von M***** ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Halterin und Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen ***** und Fritz R***** als Lenker eines LKW Zuges, bestehend aus dem Zugwagen mit de…
Rechtliche Beurteilung Beidem kann nicht gefolgt werden. Da die Vorinstanzen keine Feststellungen über die vom Lenker des LKW-Zuges vor seinem Einbiegemanöver gegebenen Blinkzeichen treffen konnten, kann, was die Frage des beiden Beteiligten anzulastenden Verschuldens betrifft, aus Spekulationen über derartige Blinkzeiche…