RS0074208 – OGH Rechtssatz
RS0074208 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Beurteilung in der Frage der Übersichtlichkeit oder Unübersichtlichkeit einer Straßenstrecke oder einer Kurve (etwa im Sinne des § 16 Abs 2 lit c StVO) hängt davon ab, ob die vorhandene Sicht dem Lenker eines Fahrzeuges es ermöglicht, den Verkehrsablauf derart zu überblicken, daß er unter Berücksichtigung der Straßenverhältnisse und Verkehrsverhältnisse Hindernisse und Gefahren rechtzeitig bemerken und vermeiden kann.