Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung zu lauten hat: "Das Verfahren ist, soweit die klagende Partei ihr Begehren auf den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 1 MRG stützt, unterbrochen." Die Rekurskosten und di…
Text Begründung: Die Klägerin kündigte den Beklagten das zwischen den Streitteilen bestehende Mietverhältnis hinsichtlich der Wohnung in ***** S*****gasse 9/7+8, aus den Kündigungsgründen des § 30 Abs 1 Z 1 und 3 MRG auf. Dagegen brachten die Beklagten in ihren Einwendungen unter anderem vor, der von d…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil eine Mißachtung des Gebotes des § 41 MRG bekämpfbar ist und eine Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO vorliegt. Der Rechtsmittelausschuß nach § 192 Abs 2 ZPO, der nur für prozeßleitende Verfügungen gilt, die in das Ermessen des Gerichtes gelegt sind, finde…