Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, die im Umfang der Entscheidung über das Leistungsbegehren bestätigt werden, werden im Umfang des Abspruches über das Feststellungsbegehren dahin abgeändert, daß die Entscheidung in diesem Umfang zu lauten hat: Es wird festgeste…
Text Entscheidungsgründe: Am 24.8.1987 ereignete sich gegen 17,30 Uhr auf der Oberinnviertler Landesstraße bei Straßenkilometer 18,338 (Freilandgebiet) ein Verkehrsunfall, an dem der am 14.7.1970 geborene Kläger (mit Beschluß des Bezirksgerichtes Mauerkirchen vom 16.6.1989, P 34/89-4, wurde seine Minder…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO zulässig, weil das Berufungsgericht, wie sich aus den folgenden Rechtsausführungen ergibt, in Wahrheit in der Frage der Beweislastverteilung von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abgewichen ist; sie ist auch im Ergebnis teilweise berechtigt. …